Ein Austauschmotor kostet oft mehr als jede andere Reparatur am Fahrzeug, und gekauft wird er meist bei einem Anbieter, den man vorher nicht kannte. Der Markt ist unübersichtlich: Neben eingesessenen Fachbetrieben gibt es Marktplatzkonten ohne prüfbare Adresse und Firmen, die nach zu vielen Gewährleistungsfällen unter neuem Namen weitermachen.

Die gute Nachricht: Seriöse Anbieter lassen sich mit wenigen Prüfungen von unseriösen trennen. Die folgende Checkliste geht von außen nach innen vor, vom Impressum bis zur Gewährleistungsklausel im Angebot.

Motorschaden-Ratgeber

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1. Fahrzeugdaten

Je genauer die Fahrzeugdaten, desto belastbarer der Ratgeber.

HSN/TSN stehen im Fahrzeugschein unter 2.1 und 2.2. FIN steht in Feld E, an der Windschutzscheibe oder am Türrahmen. Den Motorcode finden Sie oft im Serviceheft, auf dem Fahrzeugdatenträger, am Motor oder auf einer Werkstattrechnung.

2. Schaden

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3. Kontakt

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Impressum, Adresse und Register

Jeder gewerbliche Anbieter in Deutschland muss nach § 5 DDG ein leicht erkennbares Impressum vorhalten: Name und Anschrift der Niederlassung, bei juristischen Personen die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten, eine E-Mail-Adresse für schnellen Kontakt, das Handelsregister mit Registernummer, sofern eingetragen, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.

Die Verbraucherzentrale nennt ein fehlendes Impressum ein „No-Go“. Genauso wichtig ist, dass die Angaben stimmen: Prüfen Sie die Adresse in einer Kartenansicht und die Registernummer im gemeinsamen Registerportal der Länder. Eine Postfachadresse, ein Wohnhaus statt eines Betriebs oder eine Registernummer, die nicht existiert, sind Ausschlusskriterien.

Auf Marktplätzen ist die Prüfung schwieriger, weil dort jeder schnell ein Konto anlegen kann und der Firmensitz oft nicht erkennbar ist. Suchen Sie den Anbieter deshalb außerhalb des Marktplatzes: Hat er eine eigene Website mit vollständigem Impressum, Bildern des Betriebs und einer Festnetznummer, unter der jemand erreichbar ist?

Zahlungsweg

Der ADAC rät beim Fahrzeugkauf im Internet ausdrücklich davon ab, Vorauszahlungen zu leisten; die Verbraucherzentrale beschreibt als typisches Fakeshop-Muster, dass bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsarten angezeigt werden, am Ende aber nur noch Vorkasse per Überweisung bleibt. Beides gilt für Motoren genauso wie für Autos.

Ein seriöser Händler bietet nachvollziehbare Zahlungswege an: Rechnung mit Zahlungsziel, Zahlung bei Abholung, Nachnahme oder einen Zahlungsdienst mit Käuferschutz. Eine Anzahlung für die Bestellung eines Motors ist üblich; die Forderung, den vollen Betrag vorab auf ein Privat- oder Auslandskonto zu überweisen, ist es nicht. Der ADAC warnt auch vor angeblichen Treuhandkonten, die auf gefälschten Seiten eingerichtet werden und mit dem Geld verschwinden.

Bewertungen und Firmenalter

Bewertungen sind hilfreich, aber nur im Zusammenhang. Lesen Sie die negativen Bewertungen zuerst: Geht es um Lieferverzug, um nicht erfüllte Gewährleistung oder um Motoren, die nach kurzer Zeit erneut ausfielen? Und antwortet der Betrieb sachlich? Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Fakeshops sich gern mit erfundenen Gütesiegeln schmücken; ein Siegel zählt nur, wenn es beim Siegelgeber verifizierbar ist.

Das Firmenalter ist ein zweiter Indikator. Die Betrugsmasche, die MotorschadenVergleich am häufigsten sieht, funktioniert so: Es wird nur das Nötigste repariert oder ein sehr alter Motor verkauft, und sobald die Gewährleistungsfälle zu zahlreich werden, schließt der Anbieter und eröffnet unter neuem Namen. Deshalb nimmt MotorschadenVergleich nur Betriebe mit mehrjähriger Firmengeschichte ins Partnernetz auf; das Gründungsdatum lässt sich über den Handelsregistereintrag prüfen.

Angebot und Lieferumfang

Ein seriöses Angebot ist schriftlich und beantwortet alle Fragen, bevor Sie sie stellen müssen:

  • Motorcode und Fahrzeugzuordnung, auf die sich das Angebot bezieht
  • Art des Motors: gebraucht, überholt, generalüberholt oder neu
  • Laufleistung und Herkunft des Motors, bei überholten Motoren die durchgeführten Arbeiten
  • Lieferumfang als Teileliste: Rumpfmotor, Teilmotor oder Komplettmotor mit Anbauteilen
  • Prüfprotokoll, Kompressionswerte oder Laufvideo, sofern vorhanden
  • Lieferzeit, Versandkosten, Altteilrückgabe und Pfand

Ein Anbieter, der den Motorcode nicht wissen will, kann keinen passenden Motor anbieten. Ein Anbieter, der keine Laufleistung nennt, kennt sie entweder nicht oder verschweigt sie. Was hinter den Umfangsbegriffen steckt, erklärt der Ratgeber Rumpfmotor, Teilmotor oder Komplettmotor.

Motorschaden-Kosten-Rechner

Motorpreise aus gesammelten Marktangeboten

Gewährleistung und Garantie im Angebot

Beim Verkauf an Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB). Bei gebrauchten Motoren darf ein Händler sie nach § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr verkürzen, aber nur mit vorherigem Hinweis und gesonderter Vereinbarung im Vertrag. Ganz ausschließen darf er sie gegenüber Verbrauchern nicht. Ein Angebot mit „Verkauf ohne Gewährleistung“ an Privatkunden ist nach § 476 Abs. 1 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam und sagt viel über den Anbieter.

Eine zusätzliche Garantie ist freiwillig (§ 443 BGB). Verlangen Sie die Garantiebedingungen vor der Bestellung: Was ist eingeschlossen, gilt sie nur bei Fachwerkstatt-Einbau, werden Aus- und Einbaukosten übernommen? Die Details erklärt der Ratgeber Austauschmotor Garantie und Gewährleistung.

Achten Sie außerdem darauf, wer den Motor einbaut. Kommen Motor und Einbau aus einem Betrieb, gibt es im Mangelfall einen Verantwortlichen. Bei getrenntem Kauf und Einbau verweisen Händler und Werkstatt im Zweifel aufeinander.

Widerrufsrecht beim Online-Kauf

Bestellen Sie als Verbraucher einen Motor über das Internet oder telefonisch, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Dann steht Ihnen nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu; die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Ein seriöser Händler informiert darüber in einer Widerrufsbelehrung und nennt, wer die Rücksendekosten trägt. Ein Shop, der das Widerrufsrecht verschweigt oder pauschal ausschließt, hält sich an dieser Stelle nicht an das Gesetz.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer, die für ihren Betrieb kaufen (§ 13 BGB definiert den Verbraucher), und es entfällt bei bestimmten individuell angefertigten Waren. Für einen Lagermotor aus dem Katalog greift diese Ausnahme in der Regel nicht.

Die Checkliste

  • Impressum vollständig, Adresse und Registernummer geprüft
  • Eigene Website mit Bildern des Betriebs und erreichbarer Festnetznummer
  • Zahlung auf Rechnung, bei Abholung oder mit Käuferschutz; keine volle Vorkasse auf Privat- oder Auslandskonto
  • Negative Bewertungen gelesen, Gütesiegel beim Siegelgeber verifiziert
  • Firmenalter im Handelsregister nachvollziehbar
  • Schriftliches Angebot mit Motorcode, Laufleistung, Herkunft und Teileliste
  • Gewährleistungsfrist genannt, kein Ausschluss gegenüber Verbrauchern
  • Garantiebedingungen vorliegend, Widerrufsbelehrung vorhanden
  • Motor und Einbau möglichst aus einem Betrieb

Wer alle Punkte abhakt, kauft nicht risikofrei, aber informiert. Und wer mehrere Angebote nebeneinanderlegt, erkennt schneller, welches davon vollständig ist.

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Quellen

Häufige Fragen

Woran erkenne ich einen unseriösen Motorenhändler am schnellsten?

Am Impressum und am Zahlungsweg. Fehlt das Impressum nach § 5 DDG oder stimmen Adresse und Registernummer nicht, ist der Anbieter tabu. Gleiches gilt, wenn nur volle Vorkasse auf ein Privat- oder Auslandskonto angeboten wird.

Ist eine Anzahlung für einen Austauschmotor normal?

Eine Anzahlung für die Bestellung ist üblich. Nicht üblich ist die Forderung nach dem vollen Betrag im Voraus per Überweisung, besonders wenn andere Zahlungsarten im letzten Bestellschritt verschwinden; die Verbraucherzentrale nennt das als typisches Fakeshop-Muster.

Darf ein Händler einen gebrauchten Motor ohne Gewährleistung verkaufen?

An Verbraucher nicht. Nach § 476 BGB darf die Gewährleistung bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt, aber nicht ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss im Angebot an Privatkunden ist ein deutliches Warnzeichen.

Habe ich beim Online-Kauf eines Motors ein Widerrufsrecht?

Als Verbraucher ja: Bei Fernabsatzverträgen gilt nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen (§ 355 BGB). Der Händler muss darüber belehren. Für Unternehmer, die für den Betrieb kaufen, gilt das Widerrufsrecht nicht.

Was muss in einem seriösen Angebot für einen Austauschmotor stehen?

Motorcode, Art des Motors, Laufleistung, Herkunft, Lieferumfang als Teileliste, Lieferzeit, Versandkosten, Gewährleistungsfrist und, falls angeboten, die Garantiebedingungen. Fehlt der Motorcode, kann das Angebot nicht zum Fahrzeug passen.

Sind Bewertungen auf Marktplätzen verlässlich?

Nur mit Vorsicht. Lesen Sie zuerst die negativen Bewertungen und die Antworten des Betriebs, und prüfen Sie Gütesiegel beim Siegelgeber. Die Verbraucherzentrale warnt vor erfundenen Siegeln auf Fakeshops.