Was eine Generalüberholung vom Reparieren unterscheidet

„Generalüberholt“ steht auf vielen Angeboten – doch dahinter kann fast alles stecken, denn der Begriff ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine verbindliche Beschreibung gibt es nur in der Gütesicherung RAL-GZ 797 der Gütegemeinschaft der Motoreninstandsetzungsbetriebe (GMI). Sie unterscheidet drei Stufen:

  • Generalüberholter Motor: Der Motor wurde vollständig zerlegt, alle Einzelteile wurden begutachtet und nach dem Stand der Technik instand gesetzt, sodass sie wiederverwendet werden können.
  • Grundinstandgesetzter Motor: Der Motor samt Nebenaggregaten wurde nach technischer Beratung und konkreter Vereinbarung mit dem Auftraggeber instand gesetzt – der Umfang ist Verhandlungssache.
  • Teilinstandgesetzter Motor: Nur die vom Kunden genannten und die bei der Demontage erkannten Mängel wurden beseitigt, damit der Motor wieder läuft.

Der Unterschied zur Motorinstandsetzung im allgemeinen Sprachgebrauch liegt also im Umfang: Bei der Generalüberholung wird nichts ausgelassen, was verschleißt. Verschleißteile werden nach den RAL-Kriterien generell durch Neuteile ersetzt – nicht nur die Teile, die den Schaden ausgelöst haben.

Motorschaden-Ratgeber

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1. Fahrzeugdaten

Je genauer die Fahrzeugdaten, desto belastbarer der Ratgeber.

HSN/TSN stehen im Fahrzeugschein unter 2.1 und 2.2. FIN steht in Feld E, an der Windschutzscheibe oder am Türrahmen. Den Motorcode finden Sie oft im Serviceheft, auf dem Fahrzeugdatenträger, am Motor oder auf einer Werkstattrechnung.

2. Schaden

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3. Kontakt

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Wann eine Generalüberholung sinnvoll ist

Eine Generalüberholung ist die richtige Wahl, wenn der Motor an mehreren Stellen gleichzeitig verschlissen ist oder ein Schaden Folgeschäden im ganzen Motor verursacht hat. Typisch ist das nach hoher Laufleistung, nach Überhitzung, nach einem Lagerschaden mit Spänen im Ölkreislauf oder bei seltenen Motoren, für die es keinen brauchbaren Austauschmotor gibt.

Anzeichen, die auf einen Motor mit mehreren Baustellen hinweisen, sind unter anderem hoher Ölverbrauch bei nachlassender Leistung, Kühlwasserverlust ohne äußere Undichtigkeit, Metallspäne im Motoröl, schlechte Startbarkeit und blauer oder weißer Rauch aus dem Auspuff. Eine Übersicht aller Warnzeichen finden Sie unter Motorschaden-Symptome.

Ist nur ein Bauteil betroffen – etwa eine gerissene Steuerkette ohne Ventilschaden oder eine defekte Zylinderkopfdichtung –, reicht meist eine Teilinstandsetzung. Ob Reparatur, Austauschmotor oder Verkauf günstiger ist, klärt der Ratgeber Austauschmotor oder Instandsetzung.

Was bei einer Generalüberholung gemacht wird

Die GMI beschreibt die Motoreninstandsetzung in zehn Schritten. Sie beginnt mit Demontage und Reinigung und endet mit dem Probelauf auf dem Prüfstand. Die wesentlichen Arbeiten sind:

Motorblock

Nach der Reinigung werden Zylinderbohrungen und Lagergassen vermessen. Schon kleine Abweichungen vom Sollwert führen dazu, dass die Zylinder nach Herstellervorgabe geschliffen und gehont werden; dann kommen Kolben im passenden Übermaß hinein. Die Ölkanäle werden gründlich gereinigt, damit die Ölversorgung nach dem Zusammenbau dauerhaft gesichert ist.

Zylinderkopf

Der Zylinderkopf wird auf Risse und Verzug geprüft und bei Bedarf geplant. Ventile und Ventilführungen werden bei einer Überholung erneuert, die Ventilsitze nachgearbeitet oder bei Bedarf ersetzt; die Ventilschaftdichtungen und die Zylinderkopfhaubendichtung (Ventildeckeldichtung) kommen ohnehin neu.

Kurbelwelle, Pleuel, Nockenwelle

Die Kurbelwelle wird mit einer elektromagnetischen Rissprüfung begutachtet, die Lagerzapfen werden poliert oder auf Untermaß geschliffen und mit passenden neuen Lagerschalen versehen. Pleuellager und Pleuelschrauben werden immer erneuert, die Nockenwelle bei Bedarf. Wie ein Lagerschaden entsteht und warum er nicht repariert, sondern die Ursache beseitigt werden muss, lesen Sie unter Pleuellagerschaden.

Nebenaggregate und Steuertrieb

Ölpumpe, Wasserpumpe, Steuerkette oder Zahnriemen mit Spannern und Umlenkrollen, Thermostat und alle Dichtungen werden geprüft und als Verschleißteile in der Regel ersetzt. Ein Turbolader und die Injektoren werden separat begutachtet – hier entscheidet der Befund, ob sie wiederverwendet werden können.

Montage und Prüfstand

Der Zusammenbau erfolgt mit den Anzugsdrehmomenten und Toleranzen des Herstellers. Am Ende steht bei RAL-Betrieben der Probelauf auf dem Motorprüfstand; erst danach erhält der Motor das Gütezeichen als Aufkleber oder Stahlstempel. Jeder Schritt wird dokumentiert – genau diese Dokumentation sollten Sie sich zeigen lassen.

Profi-Tipp

Fragen Sie vor der Freigabe nach dem schriftlichen Befund mit Messwerten. Erst dann steht fest, ob Block und Kurbelwelle noch bearbeitbar sind oder ob ein Austauschmotor die bessere Lösung ist.

Was eine Generalüberholung kostet und wie lange sie dauert

AUTO BILD nennt für die komplette Überholung eines gängigen Vierzylinders wie des Audi EA888 einen Rahmen von 2.800 bis rund 6.000 €; ein überholter Rumpfmotor als Austauschmotor liegt für einen handelsüblichen Vierzylinder in derselben Größenordnung von 2.000 bis 6.000 €. Der Arbeitslohn der Werkstatt liegt laut AUTO BILD zwischen 65 und mehr als 100 € pro Stunde, und für den Einbau ist mindestens ein weiterer Arbeitstag einzuplanen.

Beim Zeitbedarf ist die Rechnung einfach: Aus- und Einbau des Motors dauern zusammen kaum mehr als zwei Arbeitstage, die eigentliche Überholung mit Bearbeitung in der Motorenwerkstatt dagegen deutlich mehr als eine Woche. Ein Austauschmotor ist deshalb schneller, aber nicht automatisch günstiger: Nach Angaben von AUTO BILD liegen die Kosten eines nach RAL-GZ 797 generalüberholten Motors um etwa 20 bis 40 Prozent unter denen eines AT-Motors.

Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt vom Motorcode, vom Befund nach der Zerlegung und vom Anteil der Teile ab, die bearbeitet statt ersetzt werden können. Den Motorcode finden Sie mit dem Motorcode-Finder; eine erste Einordnung der Kosten liefert der Rechner.

Motorschaden-Kosten-Rechner

Motorpreise aus gesammelten Marktangeboten

Achtung

Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf laut ADAC nicht wesentlich überschritten werden – als Faustregel gelten 15 bis 20 Prozent. Bei einer Generalüberholung steht der Umfang aber erst nach dem Befund fest. Vereinbaren Sie deshalb, dass Sie nach der Zerlegung ein aktualisiertes Angebot erhalten, bevor bearbeitet wird.

Gewährleistung auf die Generalüberholung

Eine Generalüberholung ist rechtlich ein Werkvertrag. Die Sachmängelhaftung läuft nach § 634a BGB zwei Jahre ab Abnahme; laut ADAC darf die Werkstatt diese Frist in ihren Bedingungen auf ein Jahr verkürzen, und sie muss innerhalb der Frist alle Mängel kostenlos beseitigen, die durch die Reparatur verursacht wurden. Viele RAL-Betriebe geben laut AUTO BILD 24 Monate Gewährleistung, meist ohne Kilometerbegrenzung. MotorschadenVergleich-Partner bieten in der Regel mindestens 12 Monate Gewährleistung. Was zwischen Gewährleistung und freiwilliger Garantie zu beachten ist, steht im Ratgeber Austauschmotor Garantie und Gewährleistung.

Nach der Generalüberholung: Einfahren und erster Ölwechsel

Ein generalüberholter Motor hat neu gehonte Laufbahnen, neue Kolbenringe und neue Lager. Diese Flächen laufen erst im Betrieb aufeinander ein. Der Zulieferer MS Motorservice gibt dafür vor: wechselnde Drehzahlen bis maximal zwei Drittel der Höchstdrehzahl, keine Motorbremse, keine langen Berg- oder Leerlaufphasen, Ölstand alle 50 bis 100 km prüfen und nach rund 1.000 km Öl und Ölfilter wechseln, damit der Abrieb aus der Einlaufphase den Motor wieder verlässt. Der ADAC nennt als Anhaltspunkt etwa 3.500 U/min für Diesel und 4.500 U/min für Benziner. Die vollständigen Regeln stehen im Ratgeber Austauschmotor einfahren.

Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen

  • Der Anbieter benennt, welche der drei RAL-Stufen er anbietet, oder legt eine gleichwertige Arbeitsliste vor: Was wird vermessen, was bearbeitet, was ersetzt?
  • Der Befund nach der Zerlegung kommt schriftlich, mit Messwerten, bevor Sie die Bearbeitung freigeben.
  • Die Motorenbearbeitung (Bohren, Honen, Schleifen, Planen) erfolgt im eigenen Haus oder bei einem benannten Fachbetrieb.
  • Probelauf oder Prüfstandslauf und Dokumentation sind Teil des Angebots.
  • Gewährleistung auf Teile und Arbeit steht schriftlich im Auftrag, inklusive Laufzeit und Kilometergrenze.

Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen, beschreiben der Ratgeber Seriösen Motorenhändler erkennen und der Beitrag Gefahren im Motoren-Markt.

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Quellen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Generalüberholung und Motorinstandsetzung?

Instandsetzung ist der Oberbegriff. Nach RAL-GZ 797 ist ein Motor nur dann generalüberholt, wenn er vollständig zerlegt und jedes Teil begutachtet und instand gesetzt wurde; bei der Grund- und Teilinstandsetzung wird nur ein vereinbarter Umfang oder nur der erkannte Mangel repariert.

Was kostet eine Motor-Generalüberholung?

AUTO BILD nennt für die komplette Überholung eines gängigen Vierzylinders 2.800 bis rund 6.000 €. Der genaue Preis steht erst nach dem Befund fest, weil er davon abhängt, welche Teile bearbeitet und welche ersetzt werden müssen.

Wie lange dauert eine Generalüberholung?

Aus- und Einbau dauern zusammen kaum mehr als zwei Arbeitstage, die eigentliche Überholung mit Vermessen, Bearbeiten und Prüfstandslauf deutlich mehr als eine Woche. Rechnen Sie insgesamt mit mehreren Wochen Ausfallzeit.

Welche Teile werden bei einer Generalüberholung ersetzt?

Verschleißteile generell: Lagerschalen, Kolbenringe oder Kolben, Ventile und Ventilführungen (Ventilsitze bei Bedarf), Pleuellager und Pleuelschrauben, Dichtungen, Steuertrieb und in der Regel Öl- und Wasserpumpe. Block, Zylinderkopf, Kurbelwelle und Nockenwelle werden vermessen und bearbeitet oder bei Bedarf ersetzt.

Ist ein generalüberholter Motor so gut wie neu?

Ein nach RAL-GZ 797 überholter Motor wurde vollständig zerlegt, vermessen, mit Neuteilen aufgebaut und auf dem Prüfstand geprüft. Weil der Begriff nicht geschützt ist, gilt das aber nur, wenn die Arbeitsliste und die Dokumentation das belegen.

Welche Gewährleistung gibt es auf eine Generalüberholung?

Gesetzlich zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), in Werkstattbedingungen zulässig auf ein Jahr verkürzbar. Viele RAL-Betriebe geben laut AUTO BILD 24 Monate, MotorschadenVergleich-Partner in der Regel mindestens 12 Monate.