Motor laufen lassen
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Insbesondere in der kalten Jahreszeit lässt es sich oft beobachten: Viele starten Ihr Auto und lassen den Motor einige Zeit laufen, bevor losgefahren wird. Die Zeit wird dann oft genutzt um die Scheiben zu kratzen und den Innenraum aufheizen zu lassen. Aber ist es erlaubt den Motor laufen zu lassen? Nein es ist gesetzlich sogar verboten den Motor laufen zu lassen und es muss mit Verwarn- oder Bußgeldern gerechnet werden. Warum dies der Fall ist und was hier Alternativen sind, wird im Folgenden näher erläutert.
Wie lange darf der Motor laufen ohne eine Strafe zu verursachen?
Wie lange darf ich den Motor laufen lassen? Generell gilt dass der Motor nicht „unnötig“ laufen darf, was heißt dass Sie eine triftigen Grund brauchen. Ein Beispiel hierfür ist das Thema der Verkehrssicherheit. Ein Beispiel wäre dass die Scheiben Ihres Fahrzeuges beschlagen sind und hierdurch die Sicht eingeschränkt ist. Um diese zu entnebeln muss der Motor angelassen werden, um so für eine freie Sicht zu sorgen. Sollte jedoch eine andere Möglichkeit vorhanden sein, muss diese genutzt werden. Der Motor darf also nicht angeworfen werden um die Scheiben zu enteisen, da diese per Hand freigekratzt werden können.
Ist es eine Straftat?
Gilt es wirklich als Straftat?
Den Motor unnötig laufen zu lassen, bei einem Pkw oder auch einem Lkw, gilt als eine Ordnungswidrigkeit, es ist also per Gesetz verboten. Was passiert wenn man den Motor laufen lässt? Durch das Laufen lassen entstehen Strafen sind, da vermeidbare Emissionen sowie Lärm entstehen. Hierdurch wird also sowohl die Umwelt belastet und es entsteht eine mögliche Lärmbelästigung. Dies wird nicht nur durch die StVO, welche das Parken und Halten mit laufendem Motor verbietet, gewährleistet, sondern ebenso durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Landesimmisionsschutzgesetz.
Mögliche Strafen
Den Motor laufen lassen gilt nicht als Straftat, sondern als eine Ordnungswidrigkeit. Aufgrund dessen kann es ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich ziehen, jedoch keine weitere Strafe. Dieses Bußgeld beläuft sich laut dem Tatbestandskatalog auf 80€. Die Landesimmisionsschutzgesetze jedoch beanschlagen hierfür ein deutlich höheres Bußgeld. Dieses beläuft sich, zumindest in der Theorie, auf bis zu 50.000€. Welcher der eben genannten Fälle eintritt, ist davon abhängig in welchem Geltungsbereich die Ordnungswidrigkeit fällt. Dies ist meist zu Anfang der Landesgesetze definiert.
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Ist es für den Motor schädlich?
Zusätzlich dazu dass den Motor laufen lassen gesetzlich verboten ist, wird es oft erwähnt dass diese Warmlaufphase schädlich für den Motor ist. Dies wird meist damit begründet, dass das Öl eine längere Zeit zum Erhitzen brauch. Hierdurch soll ein höherer Verschleiß entstehen. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Zwar erwärmt sich das Öl langsamer, jedoch wird hierdurch nicht der Verschleiß erhöht, da der Motor und dessen Bauteile im Leerlauf unter keiner großen Last stehen. Sollten Sie jedoch beim Losfahren direkt hohe Drehzahlen erreichen, erwärmt sich das Öl zwar schneller, jedoch entsteht ein hoher Verschleiß in den ersten Fahrminuten durch das kalte Öl. Der Mittelweg um Strafen zu vermeiden, jedoch gleichzeitig den Motor zu schonen, stellt sich durch das Losfahren im „zahmen“ Drehzahlbereich dar. Sie sollten also den Motor nicht sonderlich hoch drehen und sanft beschleunigen.
Kann man den Motor beim Tanken laufen lassen?
Beim Tanken den Motor laufen lassen ist natürlich ebenfalls verboten. Dies gilt jedoch nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und des Umweltschutzes, sondern insbesondere aus sicherheitstechnischen Gründen. Denn bei einem laufenden Motor können sich durch mögliche Funken die Benzindämpfe entzünden. Hierdurch kann es zu einem Brand oder auch einer Explosion führen.
Alternativen
Um einer Strafe aufgrund des Motor laufen lassen zu entgehen, gibt es einige Alternativen. Durch diese lässt sich die Zeit für das Scheibenkratzen verkürzen oder das Auto aufwärmen ohne den Motor zu starten.
Standheizung
Sollten Sie ein neueres Auto besitzen, wird dieses höchstwahrscheinlich bereits eine besitzen. Sollte dies nicht der Fall sein, lässt sich eine Standheizung meist nachrüsten. Über einen Timer oder auch eine Fernbedienung lässt sich diese dann einschalten. Hierdurch können Sie bevor Sie an das Auto gehen die Heizung einschalten und den Innenraum und die Scheibe so aufwärmen.
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Eine Frostschutzfolie kann über die Frontscheibe gelegt und festgespannt werden. Hierdurch werden die Scheiben nicht einfrieren und das Eiskratzen fällt so weg. Hierbei können jedoch die Seitenscheiben und meist auch die Heckscheibe nicht abgedeckt werden, wodurch hier oft noch ein Kratzen nötig ist.
Trockentuch
Ein Trockentuch gehört mittlerweile eigentlich zu der Standartausrüstung eines Fahrzeuges. Hiermit können Sie schnell und einfach was gegen die beschlagenen Scheiben beim Einsteigen in das Fahrzeug unternehmen. Um das Beschlagen möglichst effektiv zu verhindern, empfiehlt sich zudem im Winter die Fußmatten regelmäßig zu trocknen oder diese direkt durch Gummimatten zu ersetzen. Ebenso sollten der Schnee von den Schuhen vor dem Einsteigen sorgfältig abgeklopft werden und jegliche Ladung von Schnee befreit werden, bevor diese in das Auto gepackt wird.
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